Allgemeine Verkaufsbedingungen der Autohaus Di Miceli GmbH
I. Geltung der Allgemeinen Verkaufsbedingungen
- Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, die den Kauf und die Lieferung von Kraftfahrzeugen zum Gegenstand haben.
- Entgegenstehende und abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden verpflichten uns nicht, auch wenn wir diesen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprechen und ungeachtet entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden vorbehaltlos Lieferungen vornehmen oder Zahlungen des Kunden annehmen.
- Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Andernfalls behalten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Wirksamkeit.
II. Abschluss des Vertrages
- Unsere Angebote sind freibleibend und nur für eine angemessene Frist gültig.
- Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden, Zusagen, Garantien und sonstige Zusicherungen unserer Verkaufsangestellten werden erst durch schriftliche Bestätigung und unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich.
- Soweit ein Kunde nur auf Grund einer Vollmacht handelt und Erklärungen gegenüber unserer Gesellschaft abgibt, ohne seine Stellvertretung offenzulegen, haftet die erklärende oder handelnde Person auch persönlich für die Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis einschließlich etwaiger Schadensersatzforderungen unserer Gesellschaft.
III. Preise
Es gelten die gegenüber dem Kunden schriftlich bestätigten Preise. Alle Preise verstehen sich ab dem Geschäftssitz der Gesellschaft Rastatt ohne Skonto oder sonstige Nachlässe zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern der Kaufvertrag einer Mehrwertsteuerpflicht unterliegt. Bei Verträgen mit Auslandsbezug verstehen sich alle Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach dem jeweils gültigen Steuersatz der Bundesrepublik Deutschland, sofern der Vertrag nicht einer Steuerbefreiung unterliegt. Zusätzliche Nebenleistungen (z. B. Fracht- und Überführungskosten) werden gesondert berechnet.
IV. Abnahme
Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand zum vertraglich vereinbarten Abholtermin oder spätestens innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme steht dem Verkäufer ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 10 % des Nettoverkaufspreises zu. Dem Käufer bleibt es insoweit vorbehalten, nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder nur wesentlich niedriger als die genannte Pauschale entstanden ist.
V. Gewährleistungen und Garantie
- Bei einem Neuwagenkauf gilt für Privatkunden die gesetzliche Gewährleistungspflicht, für Unternehmer und Gewerbetreibende wird die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr verkürzt, beginnend mit der Übergabe des Fahrzeuges. Im Falle des Abnahmeverzuges beginnt der Lauf der Gewährleistungsfrist mit dem Tag des vereinbarten Abholtermins.
- Die Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtfahrzeugen wird bei einem Verkauf an Privatkunden auf ein Jahr begrenzt, beginnend mit der Übergabe des Fahrzeuges. Im Falle des Annahmeverzuges beginnt die Gewährleistungsfrist mit dem Tag des vereinbarten Abholtermins zu laufen. Gegenüber Unternehmern und gewerblichen Kunden erfolgt der Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelansprüche (Gewährleistungsausschluss).
- Von Kunden gewünschte Garantien müssen stets in der schriftlichen Auftragsbestätigung (verbindliche Bestellung) als solche besonders ausgewiesen sein. Insbesondere schlagwortartige Bezeichnungen, die Bezugnahme auf allgemein anerkannte Normen oder Pauschalerklärungen oder Anpreisungen des Verkaufspersonals begründen für sich allein nicht die Übernahme einer Garantie oder Zusicherung.
- Sofern eine Garantie vereinbart wurde, gelten die jeweils schriftlich vereinbarten Garantiebedingungen. Mündliche Nebenabreden hierzu sind unwirksam.
- Wurde der Kunde bei Abschluss des Kaufvertrages auf die Möglichkeit einer Anschlussgarantie hingewiesen und eine solche vom Kunden nicht abgeschlossen, ist unwiderruflich davon auszugehen, dass der Kunde eine Anschlussgarantie nicht wünscht, mit der Folge und dem Hinweis, dass nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungspflicht keine Garantieansprüche bestehen.
VI. Eigentumsvorbehalt
- Die an den Kunden ausgelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zum vollständigen Ausgleich aller unserer Forderungen gegen dem Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund sie bestehen, einschließlich der erst künftig fällig werdenden Haupt- und Nebenforderungen. Bei laufender Rechnung gilt der Eigentumsvorbehalt für den jeweiligen Saldo.
- Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware nur unter der Voraussetzung veräußern, dass er sich nicht in Zahlungsverzug befindet und er seine aus dem Weiterverkauf gegenüber dem Abnehmer bestehende Entgeltforderung in Höhe der bei uns offenen Forderung(en) im Voraus abtritt. Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware durch den Kunden an Dritte darf nur unter Eigentumsvorbehalt erfolgen, sofern unsere Forderungen noch nicht vollständig ausgeglichen sind (nachgeschalteter Eigentumsvorbehalt).
- Fällt der Abnehmer des Kunden in die Insolvenz oder wird gegen ihn die Zwangsvollstreckung betrieben, haben wir wahlweise das Recht, Abtretung des Herausgabeanspruchs des Kunden gegen den Abnehmer aus dem nachgeschalteten Eigentumsvorbehalt zu verlangen, ggf. gegen Rückabtretung der anteiligen Forderungsansprüche des Kunden gegen den Abnehmer.
- Für den Fall der Bezahlung auf Scheckbasis bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zur unwiderruflichen Kontengutschrift bei uns bestehen.
- Im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden sind wir auf Grund des Eigentumsvorbehaltes berechtigt, die Herausgabe der Ware direkt zu verlangen, ohne vorher vom Vertrag zurückgetreten zu sein.
VII. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden ist der Geschäftssitz der Verkäuferin, Rastatt.
- Für alle Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Scheck- und Wechselprozessen, ist als Gerichtsstand Rastatt vereinbart.
- Auf die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und uns ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Soweit der Kunde seinen Geschäftssitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, gilt abweichend von Artikel 28 EGBGB das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart (Rechtswahlvereinbarung).
- Der Kunde kann gegen unsere Ansprüche nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden von uns unbestritten ist oder das Bestehen der Gegenforderung rechtskräftig festgestellt wurde.
VIII. Salvatorische Klausel/Schiedsabrede/Geltung
- Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien sind dann gehalten, die unwirksame Regelung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer unerkannten Regelungslücke oder bei Wertungswidersprüchen zwischen dem jeweiligen Vertrag und den vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
- Die Anwendung von § 139 BGB auf diesen Vertrag oder auf Teile dieses Vertrages ist ausgeschlossen.
- Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, für die die Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorgesehen ist, jedoch auf Grund internationaler Rechtsvorschriften das Recht der Bundesrepublik Deutschland keine Anwendung finden kann, oder Streitigkeiten über den Regelungsgehalt oder die Wirksamkeit einzelner Verkaufsbedingungen, werden nach der Schiedsgerichtsordnung e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Baden-Baden, die Sprache Deutsch. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden im Einzelfall unter vorherigem Verzicht auf die Geltung der Schiedsvereinbarungen vor den staatlichen Gerichten an dem Geschäftssitz des Kunden oder dem in Ziff. VII. vereinbarten Gerichtsstand zu verklagen.
- Die vorstehenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (Stand: 31.01.2008) haben für alle ab dem 01.02.2008 geschlossenen Verträge Gültigkeit und ersetzen unsere bisherigen gültigen Geschäftsbedingungen für den Verkauf vollumfänglich.
(Stand: 31.01.2008) PDF-Version