Allgemeine Einkaufsbedingungen der Autohaus Di Miceli GmbH

I. Geltung der Allgemeinen Einkaufsbedingungen

  1. Diese Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, die den Kauf und die Lieferung von Kraftfahrzeugen der Käuferin zum Gegenstand haben.
  2. Entgegenstehende und abweichende Geschäftsbedingungen des Verkäufers verpflichten uns nicht, auch wenn wir diesen Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widersprechen und wir als Käuferin ungeachtet entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Verkäufers vorbehaltlos Lieferungen annehmen oder eine Anzahlung auf den Kaufpreis leisten.
  3. Von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Anderenfalls behalten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen ihre Wirksamkeit.

II. Vertragsabschluss

  1. Unsere auf Abschluss eines Vertrages getätigten Angebote sind freibleibend und nur für eine angemessene Frist gültig. Vom Verkäufer unterbreitete Angebote auf Abschluss eines Vertrages sind ebenfalls für eine angemessene Frist gültig, mindestens jedoch für den Zeitraum von 7 Tagen nach Abgabe des Angebots.
  2. Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabreden, Zusagen oder sonstige Zusicherungen des Verkäufers sind auch gültig, wenn diese in mündlicher Form im Rahmen der Vertragsverhandlungen vom Verkäufer unterbreitet werden. Sie sollen jedoch im Nachhinein vom Verkäufer schriftlich bestätigt werden.
  3. Soweit der Verkäufer nur auf Grund einer Vollmacht handelt und Erklärungen gegenüber unserer Gesellschaft abgibt, ohne eine Stellvertretung offenzulegen, haftet der Erklärende in jedem Falle auch persönlich für die Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten aus dem Vertragsverhältnis einschließlich etwaiger Schadensersatzforderungen unserer Gesellschaft, wenn der Dritte die Erfüllung des Vertrages verweigert.

III. Preise

  1. Es gelten nur die gegenüber dem Verkäufer schriftlich bestätigten Preise. Der Kaufpreis (Endpreis) beinhaltet alle Nebenkosten des Vertrages sowie auch die derzeit gültige Umsatzsteuer (19 %), soweit nicht ein besonderer Mehrwertsteuerausweis vorgenommen wird oder der Kaufpreis als „Netto-Kaufpreis“bezeichnet ist.
  2. Bei Verträgen mit Auslandsbezug verstehen sich alle Preis inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer nach dem jeweils gültigen Steuersatz der Bundesrepublik Deutschland, sofern der Vertrag nicht einer Steuerbefreiung (innergemeinschaftliche Lieferung) unterliegt.
  3. Soweit in Ziff. 1 nichts anderes geregelt ist, werden zusätzliche Nebenleistungen (z. B. Fracht- und Überführungskosten) von uns nur ersetzt, wenn dies zuvor zwischen den Vertragsparteien ausdrücklich vereinbart ist.

IV. Lieferung und Abnahme

  1. Der Verkäufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand zum vertraglich vereinbarten Liefertermin an uns auszuliefern. Liefertermine sind, soweit nicht ein anderes vereinbart ist, verbindlich. Durch eine vorzeitige Auslieferung durch den Verkäufer entsteht keine Abnahmeverpflichtung. Eine Verpflichtung zur Abnahme besteht nur unter den Voraussetzungen von Ziff. VII.
  2. Bei Überschreitung des verbindlichen Liefertermins haben wir das Recht, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Nach Überschreitung der gesetzten Nachfrist sind wir nicht verpflichtet, eine weitere Nachfrist zu gewähren.
  3. Im Fall des Rücktritts nach Ziff. 2 sind wir darüber hinaus berechtigt, wahlweise entweder den uns durch die nicht fristgerechte Vertragserfüllung (Lieferung) tatsächlich entstandenen Schaden oder wahlweise einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 10 % des Netto-Kaufpreises zu verlangen. Dem Verkäufer bleibt insoweit der Nachweis vorbehalten, dass uns ein Schaden nicht oder nur ein wesentlich geringerer als die genannte Pauschale entstanden ist.
  4. Soweit die Käuferin in Annahmeverzug gerät, ist der Verkäufer verpflichtet, der Käuferin eine angemessene Nachfrist zu setzen, die mindestens zwei Wochen beträgt. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich zu erfolgen. Erfolgt eine Abnahme der Käuferin nicht innerhalb der Nachfrist, kann der Verkäufer im Falle des Vertragsrücktrittes nur die in §§ 320 ff., 280 ff. BGB genannten Rechte geltend machen. Für diesen Fall schuldet die Käuferin jedoch nur den Ersatz des dem Verkäufer tatsächlich entstandenen Schadens, der der Verkäuferin durch geeignete Schadensnachweise konkret nachzuweisen ist.

V. Gewährleistung und Garantie

  1. Bei einem Neuwagenverkauf gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht, soweit zwischen dem Verkäufer und uns keine anderslautende ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen ist. Im Falle des Lieferungsverzuges beginnt der Lauf der Gewährleistungsfrist mit dem Tag der tatsächlich ausgeführten Lieferung.
  2. Beschränkungen der Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtfahrzeugen werden von uns nur anerkannt, soweit sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart sind. Einen Gewährleistungsausschluss jeglicher Sachmängelansprüche akzeptieren wir nicht.
  3. Sofern eine Garantie vereinbart wurde, gelten die jeweils schriftlich oder mündlich vereinbarten Garantiebedingungen. Sofern eine Herstellergarantie besteht, wird diese an uns uneingeschränkt vom Verkäufer übertragen.

VI. Eigentumsvorbehalt

  1. Einen Eigentumsvorbehalt an ausgelieferten Kraftfahrzeugen und Gegenständen des Zubehörs akzeptieren wir nur, wenn dieser bereits bei Abschluss des Kaufvertrages (verbindliche Bestellung) zwischen den Vertragsparteien vereinbart wurde.
  2. Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware dürfen wir auch veräußern, wenn diese noch nicht vollständig bezahlt ist. Insoweit erklären wir hiermit die Abtretung etwaiger anteiliger Kaufpreisansprüche in Höhe des mit dem Verkäufer vereinbarten Kaufpreises (Einkaufspreis), wobei die Abtretung als sog. „stille Zession“erfolgt.

VII. Zahlung des Kaufpreises

    Die Zahlung des vereinbarten Kaufpreises kann, wenn etwas anderes nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, von uns durch Überweisung oder in bar vorgenommen werden, wobei eine Zahlung per durch Landeszentralbank bestätigten Scheck unserer Hausbank vorgenommen werden kann und diese einer Barzahlung gleichgestellt wird. Die Zahlung des Kaufpreises ist erst bei Aushändigung des Fahrzeuges und einer ordnungsgemäßen Rechnung, die den deutschen Steuervorschriften entspricht, fällig.

VIII. Hinweispflicht des Verkäufers und Schadensersatz

    Soweit es sich bei den vertragsgegenständlichen Fahrzeugen, die der Verkäufer anbietet, um sog. „EU-Fahrzeuge“handelt, die von der deutschen Serienausstattung abweichen, muss dies in den dem Vertragsabschluss zu Grunde liegenden Anzeigen, Prospekten oder sonstigen Werbemedien vom Verkäufer ausdrücklich angegeben werden. Verschweigt der Verkäufer etwaige Minderausstattungen, so sind wir berechtigt, wahlweise eine Minderung des Kaufpreises durchzuführen oder einen Schadensersatz zu fordern.

IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden ist der Geschäftssitz der Verkäuferin, Rastatt.
  2. Für alle Rechtsstreitigkeiten, einschließlich Scheck- und Wechselprozessen, ist als Gerichtsstand Rastatt vereinbart.
  3. Auf die Vertragsbeziehung zwischen dem Kunden und uns ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden. Soweit der Kunde seinen Geschäftssitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, gilt abweichend von Artikel 28 EGBGB das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart (Rechtswahlvereinbarung).
  4. Der Kunde kann gegen unsere Ansprüche nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden von uns unbestritten ist oder das Bestehen der Gegenforderung rechtskräftig festgestellt wurde.

X. Salvatorische Klausel/Schiedsabrede/Geltung

  1. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien sind dann gehalten, die unwirksame Regelung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt. Gleiches gilt für den Fall einer unerkannten Regelungslücke oder bei Wertungswidersprüchen zwischen dem jeweiligen Vertrag und den vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  2. Die Anwendung von § 139 BGB auf diesen Vertrag oder auf Teile dieses Vertrages ist ausgeschlossen.
  3. Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit Verträgen, für die die Geltung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen vorgesehen ist, jedoch auf Grund internationaler Rechtsvorschriften das Recht der Bundesrepublik Deutschland keine Anwendung finden kann, oder Streitigkeiten über den Regelungsgehalt oder die Wirksamkeit einzelner Verkaufsbedingungen, werden nach der Schiedsgerichtsordnung e.V. (DIS) unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges endgültig entschieden. Der Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Baden-Baden, die Sprache Deutsch. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden im Einzelfall unter vorherigem Verzicht auf die Geltung der Schiedsvereinbarungen vor den staatlichen Gerichten an dem Geschäftssitz des Kunden oder dem in Ziff. IX. vereinbarten Gerichtsstand zu verklagen.
  4. Die vorstehenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen (Stand: 31.01.2008) haben für alle ab dem 01.02.2008 geschlossenen Verträge Gültigkeit und ersetzen unsere bisherigen gültigen Geschäftsbedingungen für den Verkauf vollumfänglich.

(Stand: 31.01.2008)                                                                                          PDF-Version